HERZLICH WILLKOMMEN


 Tierschutzverein & Tierheim Lichtenfels 

     

Ihr wollt uns etwas spenden, wisst aber nicht, was im Tierheim gerade dringend gebraucht wird? 


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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

am 20. März 2026

 

Liebe Vereinsmitglieder,

der Vorstand des Tierschutzvereins Lichtenfels e.V. hat einstimmig beschlossen gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung am


Freitag, den 20. März 2026 um 19:00 Uhr

in der Kantine des 

Entsorgungsfachbetriebes Panzer & Kraus GmbH & Co. KG

Krappenrother Str. 16, 96215 Lichtenfels


eine ordentliche Mitgliederversammlung abzuhalten, zu der alle Mitglieder unseres Vereins herzlich eingeladen sind.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:


1.    Begrüßung und Eröffnung

 

2.    Feststellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit

  • Tätigkeitsberichte 2025 mit Entlastung
  • Bericht des 1. Vorsitzenden
  • Kassenbericht
  • Bericht der Kassenprüferin
  • Aussprache über die Berichte

 

3.    Vorstellung der 2025 durchgeführten Baumaßnahmen im Tierheim Lichtenfels

Hierzu findet im Anschluss an die Mitgliederversammlung für Interessierte eine Begehung auf dem Tierheimgelände statt

 

4.    Informationen zu aktuellen Erbschaften des Tierschutzvereines Lichtenfels

 

5.    Vorstellung der weiteren Planungen zur Modernisierung des Tierheimes sowie Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Ausbau des Tierheimes

 

6.    Neuwahl des Vorstandes

 

7.    Neuwahl der Kassenprüfer

 

8.    Sonstiges


Änderungsanträge zur Tagesordnung bitten wir bis zum

13. März 2024 schriftlich einzureichen!

Dies kann postalisch an unsere Postanschrift oder per E-Mail an Matthias.Kirstein@tierheim-lichtenfels.de erfolgen.


Diese Einladung wird gemäß § 13 Abs.2 der Satzung in den Tageszeitungen Obermain Tagblatt und Fränkischer Tag sowie auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.


Herzliche Grüße,

Matthias Kirstein
1.Vorsitzender
im Namen des Vorstandes

Tierschutzvereins Stadt und Kreis Lichtenfels e.V. von 1951

 

AUSHANG IM SCHAUKASTEN DES TIERHEIMES LICHTENFELS AM: 25.02.2026



Der Zaun im vorderen Bereich und das Eingangstor

müssen dringend erneuert werden.


Näheres zum dem Projekt könnt ihr hier erfahren.


Spendenkonto:

Sparkasse Coburg-Lichtenfels

IBAN: DE20 7835 0000 0092 5019 15

oder per Paypal (ganz einfach mit dem Button)


Erneuerung Zaun und Eingangstor - Spende per paypal hier

WASCHMASCHINENPATENSCHAFT


Eine Patenschaft für einen Waschmaschine? In einem Tierheim?

Ja, das gibt es bei uns.

Hier fällt täglich viel Wäsche an - Decken mit jeder Menge Tierhaaren. Mit normalen Haushaltswaschmaschinen und Trocknern ist das sehr zeitaufwendig und für die Maschinen zu viel . Deswegen haben wir leistungsstarke Maschinen geleast.


Wer uns bei den dafür anfallenden Kosten unterstützen möchte, kann ein Waschmaschinenpatenschaft abschließen.

Einfach den Antrag ausdrucken, ausfüllen und im Tierheim abgeben.


Vielen Dank für die Unterstützung!


P.S. Eine Patenschaft gilt als Spende und kann gem. § 10 Einkommensteuergesetz steuermindernd geltend gemacht werden.

              Jahreshauptversammlung -  20.03.2026   

                  

                      alle Termine für 2026 findet ihr hier             

             


Helfer für Flohmarkt



Natürlich schaffen wir das alles nicht ohne unsere Helferlein , alle die Lust haben uns bei den Flohmärkten mit zu Unterstützen, ( Auf- und Abbau, Kuchen backen usw.) sind herzlichst eingeladen unserer

Helfer-WhatsApp Gruppe

beizutreten 

(Einfach auf den Link unten klicken oder den QR-Code nutzen)


Wir freuen uns auf eure Unterstützung und auf eine tolles Flohmarktjahr mit euch

 

https://chat.whatsapp.com/FZQcEtpIZC6KcxQHCwHUZ


Falls Link oder Code nicht funktionieren, einfach deine Telefonnummer per Mail oder über den Facebook-Messenger an uns schicken, dann nehmen wir euch in die Gruppe mit auf.



WIR SUCHEN DICH!

Werde Teil unseres Teams und hilf uns helfen.
Wir suchen: * ehrenamtliche Helfer           


Zur Information


Ab 01.01.2024 werden die Mitgliedsbeiträge erhöht.

Mehr Informationen dazu hier



Schon gewusst?


Eine Patenschaft gilt als Spende und kann gemäß §10 Einkommenssteuergesetz steuermindernd geltend gemacht werden. Bis 200 € pro Jahr gilt der Bankbeleg zur Vorlage beim Finanzamt, bei Spenden über 200 € pro Jahr erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung.


Eine Patenschaft eignet sich auch sehr gut als Geschenk.